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   AG Erfurt, 26.03.2008 - 11 C 894/07   

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https://dejure.org/2008,34938
AG Erfurt, 26.03.2008 - 11 C 894/07 (https://dejure.org/2008,34938)
AG Erfurt, Entscheidung vom 26.03.2008 - 11 C 894/07 (https://dejure.org/2008,34938)
AG Erfurt, Entscheidung vom 26. März 2008 - 11 C 894/07 (https://dejure.org/2008,34938)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kleingartenverein - Abwasserentsorgungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Vereinsrecht - Wann ist eine Mitglieder-Sonderumlage existenznotwendig?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.2007 - II ZR 91/06

    Satzungsmäßige Festlegung der Erhebung einer Umlage von Vereinsmitgliedern

    Auszug aus AG Erfurt, 26.03.2008 - 11 C 894/07
    An eine solche aus der Treuepflicht abgeleitete Verpflichtung des Mitglieds, eine Sonderumlage zu zahlen, sind aber wegen des damit verbundenen Eingriffs in das Mitgliedschaftsrecht hohe Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 2008, 194).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 270/02

    Rückforderung eines unzulässigen Erfolgshonorars

    Auszug aus AG Erfurt, 26.03.2008 - 11 C 894/07
    Dabei kommt es in erster Linie darauf an, welchen Zweck die Beteiligten nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen mit der Zuwendung verfolgt haben (BGH NJW 2004, 1169).
  • OLG München, 18.02.1998 - 3 U 4897/97

    Satzungsrecht - Satzungsänderungen zur Zusammensetzung des Vorstands

    Auszug aus AG Erfurt, 26.03.2008 - 11 C 894/07
    Eine über die reguläre Beitragsschuld hinausgehende Umlagepflicht muß bei einem Idealverein nicht nur eindeutig aus der Vereinssatzung hervorgehen, sondern es muß auch ihre Obergrenze der Höhe nach bestimmt oder objektiv bestimmbar sein (OLG München, NJW-RR 1998, 966).
  • LG Hamburg, 29.04.1999 - 302 S 128/98
    Auszug aus AG Erfurt, 26.03.2008 - 11 C 894/07
    Das Vereinsmitglied, dem eine in der Satzung nicht vorgesehene Umlagelast aufgebürdet wird, kann mit der Folge aus dem Verein austreten, dass die Pflicht zur Zahlung der Umlage entfällt (LG Hamburg, NJW-RR 1999, 1708; MüKo-BGB/Reuter 5. Auflage, § 38 Rnr. 40).
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